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Bundestag hebt Immunität von Frauke Petry erneut auf

Archivmeldung vom 22.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frauke Petry (2015)
Frauke Petry (2015)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat erneut die Immunität der Abgeordneten Frauke Petry für die Durchführung eines Strafverfahrens aufgehoben. Abgeordnete aller Parteien - auch der AfD - stimmten am Donnerstag für die Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Worum es genau gingt, wurde öffentlich nicht bekannt gemacht.

Bereits im Januar war die Immunität Petrys aufgehoben worden. Die Ex-AfD-Chefin sieht sich mehreren Vorwürfen ausgesetzt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte wegen einer mutmaßlichen Falschaussage unter Eid Anklage gegen Petry erhoben, weil sie vor dem sächsischen Landtag die Unwahrheit gesagt haben soll. Einem Zeitungsbericht zufolge wird aber auch wegen Wirtschaftsdelikten in einer früheren Firma von Petry gegen die Politikerin ermittelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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