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Spionageaffäre Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Hahn, bekräftigt Klage-Absicht der Opposition gegen Ermittlungsbeauftragten

Archivmeldung vom 18.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
André Hahn (2014)
André Hahn (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), André Hahn (Linke), hat die Absicht der Opposition bekräftigt, gegen die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten im Zuge der BND-Affäre beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.

"Es wäre schlichtweg grundgesetzwidrig, wenn die Bundesregierung das Letztendscheidungsrecht über einen vom Parlament beauftragten Ermittler haben würde", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Wenn sie das wirklich durchziehen wollen, dann kann ich davon nur abraten. Das geht vor dem Verfassungsgericht mit Sicherheit schief." Es handele sich hier um Kernbereiche der Kontrolle des Regierungshandelns durch das Parlament und "nicht darum, dass die Regierung uns ein Häppchen reicht", fügte Hahn hinzu. Er ist auch Mitglied des NSA-Untersuchungsausschusses.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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