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Datenschützer sieht automatische Fahrverbotskontrollen skeptisch

Archivmeldung vom 17.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kurt Michel / PIXELIO
Bild: Kurt Michel / PIXELIO

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat trotz Nachbesserungen immer noch erhebliche Vorbehalte gegen die Pläne des Bundesverkehrsministeriums zur automatischen Kontrolle von Diesel-Fahrverboten. "Problematisch bleibt weiterhin, dass mit der automatischen Abfrage im Zentralen Fahrzeugregister nur die fahrzeugbezogenen technischen Voraussetzungen abgeglichen werden können. Die persönlichen und beruflichen Gründe für Ausnahmegenehmigungen lassen sich hingegen auf diese Weise nicht klären", sagte Caspar dem "Handelsblatt".

Dies bedeute, dass alle Personen, die etwa eine "Ausnahme im Rahmen des Anliegergebrauchs" geltend machen könnten, zunächst als Beschuldigte im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren behandelt würden. "Das ist eine beachtliche Anzahl von Betroffenen." In Hamburg seien dies nach Schätzungen etwa 20 Prozent aller Durchfahrenden, sagte Caspar weiter. Hierzu gehörten Anwohner sowie deren Besucher, Kunden und Beschäftigte von ansässigen Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien, Krankenwagen, Müllautos, Handwerker und Lieferverkehre.

"Es erscheint daher einfacher und auch datenschutzfreundlicher, wenn mit der Feststellung eines persönlichen Ausnahmetatbestands gleich entsprechende Plaketten oder sonstige Kennungen ausgegeben werden, die bei einer Prüfung vor Ort die Berechtigung zur weiteren Nutzung des Fahrzeugs unmittelbar erkennen lassen", sagte der Datenschützer. Das dagegen geäußerte Argument, dass solche Kennungen nicht geeignet seien, auch ausländische Fahrzeuge in die Kontrolle einzubeziehen und dass deshalb eine automatisierte Überwachung möglich sein müsse, hält Caspar für nicht überzeugend. Denn das Zentrale Fahrzeugregister enthalte nur deutsche Fahrzeuge. "Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland könnten ohnehin nur über ein aufwendigeres, gesondertes Verfahren abgefragt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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