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FREIE UNION: Wahlrechtsverstöße deutscher Behörden - Prüfung durch OSCE zugesagt

Archivmeldung vom 21.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Freie Union
Bild: Freie Union

Am Freitag traf die Bundesvorsitzende der FREIEN UNION, Dr. Gabriele Pauli mit dem britischen Entwicklungsexperten des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR), Mr. Paul O`Grady und dem Rechtsexperten der OSCE, Mr. Donald Bisson im Regus Buisiness Center am Ku`damm in Berlin zusammen, um die von Mitgliedern der FREIEN UNION dokumentierten Wahlbehinderungen neuer Parteien durch deutsche Behörden zu erläutern.

Auch wenn, wie Paul O`Grady erläuterte, der OSCE keine juristische Handhabe gegen Behördenwillkür zur Verfügung stehe, so werden festgestellte Unregelmäßigkeiten in jedem Fall in den Abschlussbericht aufgenommen. Der OSCE komme es bei Ihren Wahlbeobachtungsmissionen auch darauf an, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anhand internationaler Standards zu durchleuchten und demokratische Abläufe allzu behindernde Normen auch anzuprangern. Dr. Pauli wies in diesem Zusammenhang exemplarisch auf die Machenschaften des Bayerischen Landeswahlleiters Karlheinz Anding (CSU) hin, der das körperliche Fehlen einer Unterschrift auf einer Anlage zur Einreichung des Wahlvorschlags der FREIEN UNION zum Anlass nahm, den Wahlvorschlag abzulehnen, obwohl juristisch die Unterschrift in Vertretung geleistet und außerdem eine Heilung hätte ermöglicht werden müssen. Diesen Fall nahm der Wahlrechtsexperte zum Anlass, die Vertreter der FREIEN UNION, darunter der Rechtsanwalt Thorsten van Geest, zu bitten, den Sachverhalt in allen Einzelheiten mit einer Teildelegation, die Bayern besuchen wird, noch einmal zu erörtern.

Dr. Pauli, MdL prangerte in diesem Zusammenhang auch das Fehlen jeden Rechtsschutzes vor dem Wahltag an und kündigte gleichzeitig an, die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage nach Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens vor dem Bundestag am Bundesverfassungsgericht fortführen zu wollen.

Quelle: Büro Dr. Pauli

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