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Bundeskabinett beschließt Neuregelung des Familiennachzugs

Archivmeldung vom 09.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen ab August engste Familienangehörige nachziehen können, wobei der Nachzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt wird. Laut Bundesregierung soll damit ein "Ausgleich zwischen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner humanitären Verantwortung" geschaffen werden.

Deshalb sollen Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige unter Umständen nachziehen dürfen. Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es aber nicht geben. Die Behörden sollen anhand "humanitärer Gründe" entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden demnach die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Außerdem gelten schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland als "humanitäre Gründe".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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