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CSU will "Integrationsleistung" als Kriterium für Familiennachzug

Archivmeldung vom 31.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Mayer (2016)
Stephan Mayer (2016)

Bild: Screenshot ARD Moma / Eigenes Werk

Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär der CSU, hat sich für "humanitäre Gesichtspunkte" und "Integrationsleistung" als Kriterien bei der Regelung des Familiennachzugs ausgesprochen. "Die Kriterien werden sich sehr stark daran bemessen, ob jemand in der Familie krank ist. Wenn eine schwere Erkrankung oder Behinderung vorliegt, sind dies natürlich vor allem humanitäre Gesichtspunkte, die mit zu berücksichtigen sind", sagte Mayer dem Fernsehsender n-tv. "Aber es wird neben den humanitären Aspekten bei der Auswahl des Kontingents von 1.000 Personen pro Monat auch darum gehen, besondere Integrationsleistungen zu würdigen."

Es gebe auch eine klare Regelung, "dass die Familienangehörigen zu der Person nachziehen können, die sich schon in Deutschland befindet und auch dahin, wo sie sich in Deutschland befindet", so der CSU-Politiker. Dass jemand im laufenden Jahr kein Asyl durch Familiennachzug bekomme, bedeute nicht, dass jemand keine Chance habe, nach Deutschland zu kommen. "Dann besteht die Möglichkeit im Januar, das Einreisevisum zu erhalten. Es wird auch im nächsten Jahr pro Monat weiterhin im Härtefall für 1000 Personen die Möglichkeit geben", sagte Mayer. Man habe sich jedoch darauf verständigt, "die Kommunen und Bildungseinrichtungen und die Gesellschaft nicht zu überfordern".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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