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Kirchenrechtler hält Söders Kreuz-Anordnung für problematisch

Archivmeldung vom 30.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kreuz: User verlieren Bezug zu Religion. Bild: Monika Schüring, pixelio.de
Kreuz: User verlieren Bezug zu Religion. Bild: Monika Schüring, pixelio.de

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält die bayerische Anordnung zum Aufhängen von christlichen Kreuzen in allen Landesbehörden für problematisch. Es sprächen verfassungsrechtliche, theologische und integrationspolitische Gründe gegen die Aktion von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), sagte der Göttinger Universitätsprofessor dem "Handelsblatt".

Das heiße nicht, dass die staatliche Sphäre religiös aseptisch sein müsse. "Gerade wer an der Offenheit des Staates für die Religionen seiner Bürger festhalten will, muss aber auf Gleichbehandlung beharren und gegen jeden Anschein imperativer religiöser Deutungskraft des Staates streiten." Deshalb seien die kritischen Einlassungen aus den Kirchen zu begrüßen. Heinig warnte vor den Folgen der Debatte, die unter Christen bereits für "schwere Irritationen" gesorgt habe. Mit Sorge sieht er etwa die Äußerungen von CSU-Generalsekretär Markus Blume, der christliche Kritiker beschimpft und ihnen Selbstverleugnung vorgeworfen hatte.

"Am Ende droht der religiöse Frieden beschädigt zu werden", warnte der Kirchenrechtler. Und genau den zu schützen bezwecke das staatliche Neutralitätsgebot. Zudem steht aus Sicht Heinigs der Verdacht im Raum, dass es sich beim Söder-Vorstoß vor allem um eine "Inszenierung zu Wahlkampfzwecken" handle. In Bayern wird am 14. Oktober ein neuer Landtag gewählt. "Religiös-kulturelle Identitätspolitik soll wohl die eigene Basis mobilisieren", sagte Heinig. "Auch damit wird dem Grundgedanken, der Staat ist Heimstatt aller Bürger, gleich welcher Religion oder Weltanschauung, entgegengewirkt." Am Ende könne der Fall das Gegenteil dessen bewirken, was die Staatsregierung beabsichtige, nämlich eine "Schärfung der Neutralitätsmaßstäbe".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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