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Zeitung: Bundesregierung erwägt Änderungen bei Gemeinnützigkeit

Archivmeldung vom 10.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die schwarz-rote Bundesregierung denkt offenbar darüber nach, die Regeln für die Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen Organisationen weiter zu öffnen. Es finde "derzeit ein Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung" darüber statt, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion mit, über die die "Frankfurter Rundschau" berichtet.

Das Thema ist aktuell, seit das Frankfurter Finanzamt der globalisierungskritischen Organisation Attac im Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Welche zusätzlichen Zwecke für gemeinnützig erklärt werden könnten, verrät die Regierung in ihrer Anfrage auf die Grünen allerdings nicht.

Die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus und ihre Kollegen hatten sich nach Angaben der Zeitung erkundigt, ob Ziele wie Menschenrechte, Frieden, die Förderung des europäischen Gedankens oder der europäischen Integration als Kriterien für die Gemeinnützigkeit eingeführt werden könnten. Das sei nicht nötig, erklärt die Bundesregierung.

Die Abgabenordnung umfasse "einen umfangreichen Katalog gemeinnütziger Zwecke, so dass auch die in der Frage benannten Tätigkeiten zwanglos unter die dort genannten gemeinnützigen Zwecke" gefasst werden könnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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