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Staatsrechtler: Recht auf Leben nicht das höchste Gut

Archivmeldung vom 11.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Staatsrechtler Uwe Volkmann sieht das Grundrecht auf Leben nicht als das Wichtigste in der Gesellschaft. "Das höchste Gut ist die Menschenwürde, die der Verfassungsgeber bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt hat und die allen anderen Rechten vorgeht", sagte Volkmann am Freitag dem Deutschlandfunk.

Der Staat habe und nehme sich das Recht, über das Leben seiner Bürger zu verfügen, beispielsweise bei Soldaten, die in Einsätze geschickt würden. Das Einzige, was laut der deutschen Verfassung unantastbar sei, sei die Menschenwürde. Das sehe man auch immer wieder bei der Diskussion um Organspenden.

Die Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte hätten auch Auswirkungen auf unser künftiges Zusammenleben. Bewegungsfreiheit, freie Ausübung von Berufen, politische Versammlungen – all das sei aktuell nicht möglich, sagte Volkmann. Sollte dieser Zustand länger anhalten, könne das das Prinzip der freiheitlichen Gesellschaft insgesamt infrage stellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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