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Richterbund kritisiert Buschmann-Vorschlag zur Verbandsklage scharf

Archivmeldung vom 02.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Geschäftsstelle des Deutscher Richterbund (DRB) in der Kronenstraße
Die Geschäftsstelle des Deutscher Richterbund (DRB) in der Kronenstraße

Foto: Jörg Zägel
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Richterbund übt deutliche Kritik an den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur neuen Verbandsklage. Der FDP-Politiker hatte angekündigt, mit dem Gesetzesvorhaben werde die Justiz "spürbar entlastet".

Diese Erwartung sei "reines Wunschdenken", kritisierte hingegen Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes. Noch kritischer sieht der Richterbund die Wünsche, die dem Vernehmen nach im Bundesumweltministerium, von Steffi Lemke (Grüne), welches auch für Verbraucherschutz zuständig ist, zu einer verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung der neuen Klagemöglichkeit bestehen.

Eine der Kernforderungen der Verbraucherschützer lautet, eine Anmeldung zu der Verbandsklage noch nach einem Urteilsspruch zu ermöglichen. Der Richterbund ist strikt dagegen. Die Folge wäre ein Nebeneinander von kollektiver und individueller Rechtsverfolgung, die zu einer "ineffizienten Mehrbelastung der Gerichte" führe, heißt es in der Stellungnahme des Richterbundes, über die die FAZ berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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