Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ex-Bundespräsident Wulff freigesprochen

Ex-Bundespräsident Wulff freigesprochen

Archivmeldung vom 27.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org

Das Landgericht Hannover hat den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff am Donnerstag freigesprochen und vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen eines Filmunternehmers angenommen hat.

Der Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten war seit Mitte November des zurückliegenden Jahres vor dem Landgericht geführt worden. Es war das erste Mal in der Geschichte Deutschlands, dass sich ein früheres Staatsoberhaupt als Angeklagter vor einem Gericht verantworten musste. Wulff war im Februar 2012 vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, die Immunität des damaligen Staatsoberhaupts aufzuheben und so die Ermittlungen gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten beginnen zu können.

Nach Freispruch: Ex-Bundespräsident Wulff "sehr erleichtert"

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff hat sich nach der Entscheidung des Landgerichts Hannover, ihn vom Vorwurf der Vorteilsannahme freizusprechen, "sehr erleichtert" gezeigt. "Nun kann ich mich wieder der Zukunft zuwenden", sagte Wulff am Donnerstagmittag vor dem Gerichtsgebäude in Hannover. Die Anwälte des früheren Ministerpräsidenten von Niedersachsen erklärten, der Richterspruch sei "in seiner Eindeutig eine Ehrenerklärung" für Wulff. Das Landgericht Hannover hatte den früheren Bundespräsidenten zuvor freigesprochen und vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen eines Filmunternehmers angenommen hat. Der Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten war seit Mitte November des zurückliegenden Jahres vor dem Landgericht geführt worden. Es war das erste Mal in der Geschichte Deutschlands, dass sich ein früheres Staatsoberhaupt als Angeklagter vor einem Gericht verantworten musste.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gleiten in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige