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Strafe für Nachtlandung in Düsseldorf

Archivmeldung vom 16.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Fluggesellschaften, die ohne triftigen Grund in der Nacht am Düsseldorfer Flughafen landen, müssen ab dem kommenden Jahr mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Rheinischen Post (Mittwochausgabe).

Wittke will im Herbst einen Sanktionskatalog vorstellen. "Eine weitere Entwickung des Flughafens darf nicht verhindert werden", so der NRW-Verkehrsminister. "Aber die Fluglärmgegner sind keine Querulanten. Ich nehme ihre Anliegen sehr ernst." Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" hatte für den Juli 255 Verstöße gegen das Nachtflugverbot aufgelistet. Eine Maschine der Air Berlin aus Barcelona, die planmäßig um 22.55 Uhr in Düsseldorf landeten soll, sei in 111 von 184 Fällen verspätet gewesen, berichtete der Verein "Bürger gegen Fluglärm" der Rheinischen Post. Der Bußgeldkatalog soll die Gesellschaften treffen, die durch ihren engen Flugplan "Verstöße gegen das Nachtflugverbot in Düsseldorf billigend in Kauf nehmen", sagte Minister Wittke. "Nachtlandungen werden künftig nur in Notsituationen wie einem Bombenalarm am Abflughafen straffrei bleiben."

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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