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Elektronischer Personalausweis: Gesetzentwurf fertiggestellt

Archivmeldung vom 15.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Nachdem im Juli das Grobkonzept zum elektronischen Personalausweis veröffentlich wurde, reicht die Regierung nun den Gesetzentwurf nach, der vor allem die Vorteile aufzeigen soll. Laut dem Entwurf kommt es durch die Einführung zu einigen Einsparungen und auch Datenschützer dürfen aufatmen.

Nach dem Grobkonzept für den neuen elektronischen Personalausweis ist nun auch der entsprechende vorläufige Gesetzentwurf  zur Einführung des neuen Identitätspapiers verfügbar. Auf insgesamt 115 Seiten wird begründet, welche Vorteile der neue Ausweis mit kontaktloser Datenschnittstelle den Behörden, der Wirtschaft und dem Bürger bringen soll. Der weitaus größte Teil des Gesetzentwurfes und der Vorschläge für die Änderung anderer Gesetze beschäftigt sich dabei mit dem freiwilligen elektronischen Identitätsnachweis und den Berechtigungszertifikaten, die Diensteanbieter nutzen können.

Außerdem sind in dem PDF-Dokument ergänzende Materialen vorhanden, etwa eine Stellungnahme des Normenkontrollrates, der für den neuen Ausweis eine Einsparung von 123,29 Millionen Euro an Bürokratiekosten errechnet hat. Diese Einsparungen werden vor allem bei Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz erzielt. Eine weitere im Konvolut enthaltene Stellungnahme kommt vom Bundesrat. Die Kammer möchte den Online-Abruf gespeicherter Lichtbilder in den Persoanlausweisregistern nicht auf die Verfolgung von Straftaten beschränken, sondern allgemein zum "Zwecke der Gefahrenabwehr" nutzbar machen.

Der kommende elektronische Personalausweis besteht aus drei Teilen. Neben dem hoheitlichen ID-Ausweis gibt es einen elektronischen ID-Ausweis für die digitale Kommunikation und einen vorbereiteten Bereich für die Speicherung einer digitalen Signatur, also einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Während eID und digitale Signatur freiwillige Ergänzungen sind, die der Ausweisinhaber aktivieren und deaktivieren kann, sind ID-Angaben und die Speicherung eines biometrischen Fotos verpflichtend. Freiwillig ist nur die zusätzliche Speicherung von Fingerabdrücken, die auf Antrag des Ausweisinhabers erfolgen kann. Der Gesetzentwurf führt dazu auf Seite 39 begründend aus, dass deutsche Personalausweise zwar zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt gehörten, aber zunehmend echte Dokumente von verkleideten Personen missbraucht werden. Dagegen sollen Fingerabdrücke helfen.

Gleichzeitig verteuert das zusätzliche Finger-Sicherungssystem die Ausweiskosten, wenn es im Entwurf heißt: "Die Personalausweisbehörden sind mit der erforderlichen Hardware und Software auszustatten, insb. Fingerabdruckscannern, soweit solche nicht vorhanden sind und genutzt werden können. [...] Es wird angestrebt, die Kosten der Personalausweisbehörden über ein Gebührenmodell zu finanzieren, so dass insoweit Belastungen für den Bundeshaushalt nicht entstehen". Für die entsprechende Ausrüstung der Zollbehörden mit Lesegeräten rechnet der Gesetzentwurf mit Kosten von 2,02 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf trägt den Einwänden von Datenschützern Rechnung, indem explizit im Paragraphen 26 aufgeführt wird: "Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet." Bei den Personalausweisbehörden werden nur die Fotos gespeichert, die einmal im Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke jedoch nach der Aufnahmeprozedur vernichtet. In den Ausführungsbestimmungen ist jedoch von einer Speicherung der Abdrücke zum Zwecke der Qualitätssicherung die Rede, wenn es heißt: "Eine Erfassung der Fingerabdrücke sowie die Überprüfung ihrer Qualität sind daher nur auf elektronischem Weg sinnvoll."

Im Unterschied zum Grobkonzept des neuen Ausweises enthält der Gesetzentwurf keine Angaben zu den elektronischen Lesegeräten und ihrer Verfügbarkeit. Interessierte Bürger, die die digitale Signatur oder die Möglichkeiten des elektronischen ID-Ausweises nutzen wollen, werden abwarten müssen, wie sich der Markt entwickelt. Im Gegensatz zum kontaktlosen Personalausweis stehen kontaktbehaftete Smartcards wie die elektronische Gesundheitskarte, die ebenfalls eine digitale Signatur speichern können.

Der von den Koalitionsparteien ausgearbeitete Gesetzentwurf wird von bei der Opposition seit Bekanntwerden des Grobkonzeptes kritisiert. Die Grünen finden die Bündelung von Funktionen überflüssig, die Linke spricht von einem Daten-Tsunami, der mit den neuen Ausweisen kommen kann. Die FDP hält wiederum die freiwillig abzugebenden Fingerabdrücke für eine Luftnummer. Über den elektronischen Personalausweis wird der Bundestag am kommenden Donnerstag debattieren.

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