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Bundesdatenschutzbeauftragte beklagt Personalmangel: Für die Kontrolle von über 3000 Telekommunikationsanbietern nur acht Stellen

Archivmeldung vom 21.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, kritisiert einen eklatanten Personalmangel in ihrer Behörde. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte sie die Aufstockung des Personals: "Wir haben im Rahmen unserer notwendigen Kontrolltätigkeit ein enormes personelles Defizit." Nach den Terroranschlägen in den USA im Jahr 2001 seien die Befugnisse und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden im Interesse der Sicherheit enorm erweitert worden, so Voßhoff. "Die datenschutzrechtliche Kontrolle der Sicherheitsbehörden aber ist dabei nicht mitgewachsen", kritisierte die CDU-Politikerin. Für die "Kontrolle von über 3000 Telekommunikationsanbietern und 1500 Postdienstleistern" habe das zuständige Referat nur acht Stellen, sagte Voßhoff. "Um die gröbsten Defizite zu beseitigen", habe sie rund zwanzig Stellen mehr gefordert, erklärte Voßhoff.

Für den notwendigen Aus- und Umbau ihrer Behörde hin zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde hätte der Gesetzgeber derzeit sechs weitere Stellen zugebilligt. Dies sei jedoch "allein schon für die Eigenverwaltung zu wenig", betonte die Datenschützerin. Die Neustrukturierung sei notwendig, um Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.

Neben Personal fehle es auch an Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen, bemängelte Voßhoff. Sie habe bisher "nur ein Beanstandungsrecht", dürfe jedoch "keine Unterlassungsanordnung oder weitere Maßnahmen verhängen", sagte sie. "Es bleibt mir dann nur, die erfolgte Beanstandung im Rahmen meines Tätigkeitsberichts öffentlich zu machen. Das ist ein stumpfes Schwert zur Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben." Nötig seien Mittel von "Bußgeld bis zu Untersagungen", sagte sie in Richtung des Gesetzgebers. Zwar sehe die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung stärkere Sanktionsmöglichkeiten vor, was das Thema auch in Deutschland dann wieder auf die Tagesordnung bringen würde, so die CDU-Politikerin. "Es wäre aber schön, wenn der Bundestag vorher reagieren würde."

Mit Blick auf den NSA-Spionageskandal, erklärte Voßhoff, dass vermutlich auch weiterhin Bundesbürger durch den US-Geheimdienst ausgespäht würden. Sie könne dies zwar nicht verifizieren, da sie "keine ausländischen Nachrichtendienste kontrollieren" könne, sagte die Datenschutzbeauftragte. "Den Enthüllungen von Edward Snowden zufolge scheint es weiterhin so zu sein." Sollte der Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower Snowden mit seinen Enthüllungen richtig liegen, sei "das informationelle Selbstbestimmungsrecht im Mark getroffen", so Voßhoff. "Das ist ein inakzeptabler Zustand", erklärte sie.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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