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Fall Mollath Vorsitzender des Richterbundes fordert Konsequenzen

Archivmeldung vom 10.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath gefordert. "Es ist richtig, die strafrechtlichen Vorschriften über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den Prüfstand zu stellen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). Die Diskussion über eine Reform des Paragraphen 63 Strafgesetzbuch müsse nach der Bundestagswahl jenseits wahltaktischer Erwägungen mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden, mahnte Frank.

"Die Bundesjustizministerin hat mit ihren jüngsten Eckpunkten zum Unterbringungsrecht eine taugliche Diskussionsgrundlage vorgelegt." Mollath hatte sieben Jahre aus zweifelhaften Gründen in der Psychiatrie gesessen und war in dieser Woche frei gekommen. In Paragraph 63 Strafgesetzbuch heißt es: "Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."

Seehofer fordert weitreichende Konsequenzen aus dem Fall Mollath

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer fordert weitreichende Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath. Seehofer sagte "Bild am Sonntag": "Der Fall zwingt dazu, die Bedingungen für die Einweisung in die Psychiatrie bundesweit neu zu regeln. Dann sollten die Voraussetzungen, die für eine Einweisung erfüllt sein müssen, strenger gefasst werden, und die Fristen für die Überprüfung einer solch weitgehenden Beschneidung der persönlichen Freiheitsrechte verkürzt werden. Denn so würde ein etwaiger Irrtum der Justiz schneller entdeckt. Und die Bedingungen der Unterbringung in den geschlossenen Anstalten sollten überprüft werden." Seehofer äußerte zudem Kritik am Umgang der bayerischen Justiz mit dem Fall: "Wenn jemand so lange eingesperrt ist und so viele Fragen auftauchen, wäre die Justiz gut beraten gewesen, rasch die Dinge neu zu bewerten. Das ist jetzt geschehen, aber der Weg dorthin hätte kürzer sein müssen." Gleichzeitig nahm Seehofer seine Justizministerin Beate Merk (CSU) gegen den Vorwurf in Schutz, im Fall Mollath nicht angemessen gehandelt zu haben: "Beate Merk hat mein Vertrauen. Wäre das nicht so, wäre sie nicht Ministerin."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots) / dts Nachrichtenagentur

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