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Künast-Urteil: Sensburg kritisiert Berliner Landgericht

Archivmeldung vom 23.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Patrick Sensburg (2018)
Patrick Sensburg (2018)

Bild: Screenshot Internetseite http://www.patrick-sensburg.de/artikel/lebenslauf / Eigenes Werk

Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg hat das Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast scharf kritisiert.

"Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist ein Tiefpunkt richterlicher Fehlentscheidungen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). "Niemand muss die Bezeichnung als `Drecks Fotze`, `Sondermüll`, . `Geisteskranke` oder als `Stück Scheiße` hinnehmen - auch und sogar gerade in der Öffentlichkeit stehende Personen nicht." Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast mit teilweise noch drastischeren und auch sexistischen Posts beschimpft. "In diesen Äußerungen keine Diffamierungen der Person und damit keine Beleidigungen zu sehen, richtet einen immensen Schaden in unserem Staat an", so Sensburg.

"Politiker, Pfarrer, Sportler oder Schauspieler haben den gleichen Schutz verdient, wie Polizeibeamte oder Richter." Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle brachte gesetzgeberische Konsequenzen ins Spiel. "Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, ob er die Auskunftsansprüche der Opfer von Hass und Hetze im Internet klarer regelt", sagte Kuhle dem Blatt. "Solche Beleidigungen muss sich niemand bieten lassen." Nach Vorstellung Kuhles müsste dann ein Richter entscheiden, ob etwa Facebook oder Twitter Daten über den Urheber von Hetze herausgeben müssen. Politikerinnen und Politiker seien "kein Freiwild". Mit Blick auf Künast fügte er hinzu, das Urteil "muss in der nächsten Instanz schleunigst rückgängig gemacht werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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