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Range verteidigt Vorgehen: "Wollte mich nicht strafbar machen"

Archivmeldung vom 06.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Harald Range (2014)
Harald Range (2014)

Foto: Richard Gutjahr
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) entlassene Generalbundesanwalt Harald Range hat im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Freitagsausgabe) gesagt, er habe im Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats aus rechtlichen Gründen so handeln müssen, wie er gehandelt habe. "Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen - auch um mich nicht strafbar zu machen."

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, sagte Range, der in der Affäre um netzpolitik.org nun nach eigenem Bekunden angeblich großen Zuspruch auch aus dem Ausland erfährt. Derweil prüft die Berliner Justiz Anzeigen gegen Maas wegen Strafvereitelung. "Wir wollten keine zweite Spiegel-Affäre" heißt es in der Bundesanwaltschaft nach Informationen der F.A.Z. - gerade deshalb habe man so sorgsam gehandelt, und etwa ein externes Gutachten eingeholt. Doch der vom Ministerium angeordnete Verzicht auf die fast fertige Expertise, die das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bestätigte, sei einem rechtlich zweifelhaften Austausch von Beweismitteln gleichgekommen.

Der Generalstaatsanwalt von Zweibrücken, Horst Hund, fordert in einem Beitrag für F.A.Z. eine Einschränkung und Präzisierung des Weisungsrechts. Der Generalbundesanwalt müsse den Generalstaatsanwälten gleichgestellt und aus dem Kreis der politischen Beamten gestrichen werden, schreibt Hund. Eine Grenze für Weisungen ergebe sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der Staatsanwaltschaften, Sachverhalte umfassend aufzuklären, belastende und entlastende Umstände zu ermitteln. "Die Weisung, Ermittlungen zu unterlassen, weil ihr Ergebnis nicht zur vorgefassten Meinung passen könnte, ist gesetzeswidrig", schreibt Hund in der F.A.Z.

Die Zeitung nimmt im Gegensatz zu den meisten Medienanbietern in Deutschland eine äußert kritische Haltung gegenüber den Machern von netzpolitik.org ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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