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Lauterbach verteidigt geplante Maskenpflicht-Ausnahmen

Archivmeldung vom 10.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Maskenpflicht (Symbolbild)
Maskenpflicht (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Ausnahmen bei der geplanten Maskenpflicht in Innenräumen im neuen Infektionsschutzgesetz verteidigt. Testergebnisse zu angepassten Impfstoffen wiesen darauf hin, dass sie auch gut vor Ansteckung schützten, sagte er dem "Heute-Journal" im ZDF.

Die Impfstoffe sollen ab Herbst auf den Markt kommen. Aus diesem Grund könnten Frischgeimpfte für drei Monate von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit werden, so der Gesundheitsminister. Kontrolliert werden könne das mit einer farblichen Kennzeichnung des Impfzertifikats in der Corona-Warnapp, "zum Beispiel grün statt blau wie normalerweise".

Die Kontrolle des Zertifikats sei durch solch eine Kennzeichnung einfach, so Lauterbach. Nachgefragt, ob sich alle jetzt eine vierte Impfung holen sollten, sagte Lauterbach, dass sich vor allem Risikopatienten und Menschen mit vielen Kontakte impfen lassen und nicht auf die neuen Impfstoffe warten sollten - immer in Absprache mit ihrem Hausarzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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