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BKA: Mehr jüngere Opfer von Kinderpornografie

Archivmeldung vom 13.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) sind zunehmend auch Kleinkinder und sogar Säuglinge Opfer von Kinderpornografie. Der Anteil der in Videos oder auf Fotos missbrauchten Kindern unter sechs Jahren sei in den vergangenen Jahren gestiegen, sagte eine BKA-Sprecherin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Genaue Zahlen konnte die Polizeibehörde nicht nennen, es gebe jedoch ein "hohes Hinweisaufkommen" zu Fällen von sehr jungen missbrauchten Kindern. Solche Hinweise gelangen demnach vermehrt auch durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden und internationalen Kinderschutzorganisationen an das BKA, so die Sprecherin. Bei der auf Kinderpornografie-Verfahren spezialisierten Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) in Gießen nimmt die Zahl der Fälle deutlich zu. 2017 lag die Zahl der Verfahren bei der ZIT in diesem Deliktsfeld bei 2.551 Fällen. Im Jahr 2016 ermittelten die Staatsanwälte der ZIT laut hessischem Justizministerium noch in 1.504 Fällen. "Wir sehen häufig Videos, in denen sexualisierte Gewalt ausgeübt wird", sagte die ZIT-Staatsanwältin Julia Bussweiler den Funke-Zeitungen. Dazu gehören etwa Filme, in denen Kinder geschlagen oder gefesselt werden.

"Auch Videos oder Fotos, in denen Säuglinge missbraucht werden, kommen oft vor." Sogar Tierpornografie mit Kindern sei ihnen bei Ermittlungen untergekommen, so Bussweiler. Die Zentralstelle ZIT ist der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zugeordnet. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) forderte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) den Einsatz von Fake-Kinderpornografie bei Ermittlungen gegen illegale Plattformen im Internet. "Wenn wir unseren Ermittlern nicht die Möglichkeit geben, in Einzelfällen digital erstellte kinderpornografische Dateien einzusetzen, die als Eintrittskarte in geschlossene Tauschzirkel verlangt werden, werden wir kaum in der Lage sein, gegen Hintermänner und Szenegrößen vorzugehen", sagte Kühne-Hörmann. Viele illegale Kinderpornografie-Foren im verschlüsselten Internet fordern Nutzer regelmäßig dazu auf, selbst Missbrauchsbilder auf die Webseite zu stellen. Anders als etwa in Australien ist es Kriminalbeamten in Deutschland bisher nicht erlaubt, kinderpornografisches Material auf Webseiten hochzuladen, auch wenn dies der Tarnung von verdeckten Ermittlungen dient. Polizisten würden sich mit dem Verbreiten von Kinderpornografie selbst strafbar machen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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