CDU-Generalsekretär korrigiert Aussagen zur Aktivrente
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat Interviewaussagen des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aktivrente zurückgewiesen. "Bei der Aktivrente muss man nicht auf gesetzliche Rente verzichten", sagte er der "Welt" und dem Portal "Business Insider". Im Gegenteil: "Der Bezug der gesetzlichen Rente ist Voraussetzung für die Aktivrente."
Jeder, der in Rentenbezug sei und freiwillig weiterarbeiten wolle, könne
zusätzlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Und das, ohne
Beiträge für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung
zahlen zu müssen. "Das schafft zusätzliche Kaufkraft und sichert
Fachkräfte", sagte Linnemann, der sich selbst als Erfinder der
Aktivrente bezeichnet.
Hoppenstedt hatte zuvor mit Aussagen in
der Phoenix-Sendung "Unter den Linden" zur Aktivrente für Verwirrung
gesorgt. Darin behauptete er, dass die Rentenkasse durch die Aktivrente
entlastet werde, weil "erstmal die Rentenzahlung nicht einsetzt". Es
gehe also nicht um einen Hinzuverdienst. "Ich kriege dann ja keine
Rente, wenn ich weiter verdiene." Am Mittwochvormittag räumte er dann
selbst ein, das Konzept falsch dargestellt zu haben. "Ich habe mich in
der Hitze des verbalen Gefechts schlicht vertan und bitte das zu
entschuldigen", schrieb er in einem Post auf Instagram.
Auch
Dennis Radtke, Bundesvorsitzender des Sozialflügels CDA, widersprach
Hoppenstedts Darstellung: "In der Aussage von Hendrik Hoppenstedt lag
leider ein Versprecher vor. Fakt ist: Die ersten 2.000 Euro zusätzlich
zur Rente bleiben steuerfrei. Das ist so vereinbart, dafür hat die CDU
sich starkgemacht - und das wird nun umgesetzt", sagte er. Auf diesem
Weg werde auch das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben, sodass
Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem
bisherigen Arbeitgeber zurückkehren könnten.
Im Koalitionsvertrag
ist das nicht eindeutig formuliert. Dort heißt es: "Arbeiten im Alter
machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche
Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt
bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei." Es ist nicht ausdrücklich von
einem Hinzuverdienst die Rede.
Quelle: dts Nachrichtenagentur