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Schwesig fördert künstliche Befruchtung bei Paaren ohne Trauschein

Archivmeldung vom 07.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Paare ohne Trauschein können künftig Geld vom Staat für eine Kinderwunschbehandlung bekommen: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig öffnet zum 7. Januar das Förderprogramm, sodass jetzt auch Unverheiratete von den Zuschüssen für eine Künstliche Befruchtung profitieren können. "Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weniger zu unterstützen und anders zu behandeln als Verheiratete", sagte die SPD-Politikerin der Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Deshalb öffne ich die Richtlinie dahingehend, dass nun auch unverheiratete Paare unterstützt werden können."

Der Kinderwunsch dürfe nicht am Geld scheitern. Voraussetzung ist, genau wie bei Ehepaaren, dass auch das jeweilige Bundesland Geld zuschießt. "Wir haben sehr positive Signale aus den bereits am Bundesförderprogramm beteiligten Ländern", sagte Schwesigs Sprecherin den Funke-Zeitungen.

Bislang beteiligen sich Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen-Anhalt werden aus Landesgeldern schon jetzt auch Unverheiratete gefördert. In der Regel müssen Paare ohne Trauschein bislang die Gesamtkosten einer Kinderwunschbehandlung selbst tragen. Bei Verheirateten übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen mindestens 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen, hinzu kommt die staatliche Förderung: Paare, die in einem der sechs fördernden Bundesländer leben, bekommen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent des verbliebenen Eigenanteils.

Nach einer Beispielrechnung des Familienministeriums erhalten Verheiratete bei Behandlungskosten von 3.200 Euro auf diese Weise bei den ersten drei Versuchen mindestens 1.600 Euro von der Kasse und bis zu 800 Euro vom Staat. Unverheiratete sollen nach Schwesigs Vorstellungen in einem solchen Fall künftig ebenfalls bis zu 800 Euro von Bund und Land bekommen.

Seit 2013 werden jedes Jahr 10 Millionen Euro für die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" eingestellt. Das Geld reiche auch weiterhin aus: Für die zusätzliche Unterstützung unverheirateter Paare würden keine weiteren Haushaltsmittel benötigt, so die Sprecherin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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