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Gericht bestätigt AfD-Parteiausschluss von Dr. Ludwig Flocken

Archivmeldung vom 06.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dirk Nockemann, MdL, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Dr. Alexander Wolf, MdL, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (2019)
Dirk Nockemann, MdL, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Dr. Alexander Wolf, MdL, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Hamburg begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin, in dem das Urteil des Bundesschiedsgerichtes der Partei zum Parteiausschluss des Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Ludwig Flocken vollumfängich bestätigt worden ist. Im Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts hatte es u.a. geheißen: Flockens Äußerungen seien weitab menschlichen Anstandes und stellten einen schweren Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar.

AfD-Landesverband und Bürgerschaftsfraktion begrüßen das Urteil. Der AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärten: „Wir kämpfen mit harten Bandagen gegen das politische Versagen der Altparteien. Willkommen sind uns aber nur Mitglieder, für die die Grenzen der Verfassung ohne jede Einschränkung gelten. Herr Dr. Flocken bewegte sich nicht mehr in den Grenzen, die sich die Partei selbst gesetzt hat. Seine Aktivitäten wollen wir uns daher auch nicht mehr zurechnen lassen.“

Quelle: AfD Deutschland

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