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CSU möchte Gesetz erwirken, das Klagen wegen Kindergeschrei verhindert

Archivmeldung vom 03.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die CSU möchte ein Gesetz erwirken, das künftig Klagen der Nachbarn von Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Institutionen wegen Lärmbelästigung verhindern soll.

 

Kindergeschrei soll nach dem Willen der CSU künftig nicht mehr zum Gegenstand von Gerichtsprozessen werden. Laut Medienbericht wollen die Christsozialen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Auch beim Betreuungsgeld und beim Ehegattensplitting fordert die Partei Änderungen.

"Wir wollen gesetzlich klarstellen: 'Kinderlärm' darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sein", berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Entwurf für die Abschlusserklärung der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth.

Ferner will die CSU ab 2013 ein Betreuungsgeld einführen, mit dem Eltern unterstützt werden sollen, die Kleinkinder zu Hause hüten und nicht in Kindertagesstätten bringen.

Zudem lehnt die CSU dem Bericht zufolge eine Änderung des Ehegattensplittings im Gegensatz zur CDU strikt ab: "Für uns ist der Vertrauensschutz für alle die selbstverständlich, die sich in ihrer Lebensplanung auf diese grundsätzliche Wertentscheidung des Steuerrechts verlassen haben."

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