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Von Storch: Im Kampf gegen die AfD ist Verfassungsschützern alles ‚Recht'

Archivmeldung vom 19.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Beatrix von Storch (2021)
Beatrix von Storch (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die Weitergabe einer internen Analyse des Berliner Verfassungsschutzes zur AfD hat SPD-Innensenator Geisel als Geheimnisverrat und als schwerwiegenden Vorfall bezeichnet. Dadurch sei dem Berliner Verfassungsschutz ein „enormer Schaden“ zugefügt worden, wie Geisel im zuständigen Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sagte.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen führt die AfD im Freistaat als Verdachtsfall. Verschiedene Medien haben Anfang Februar 2021 darüber berichtet. Nach dem sächsischen Verfassungsschutzgesetz dürfen sowohl das Innenministerium als auch das Landesamt nur über erwiesene extremistische Bestrebungen unterrichten. Damit ist in Sachsen – im Gegensatz zum Bund und einigen Bundesländern – die öffentliche Kommunikation über Einstufungen zu Prüf- oder Verdachtsfällen von Gesetzes wegen nicht zulässig.

Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin: „Wenn entlastende und also politisch nicht gewollte Informationen aus dem Verfassungsschutz an die AfD weitergegeben werden wie in Berlin, hat das Sondersitzungen und Ermittlungen zur Folge. Wenn aber vergleichbare Informationen zulasten der AfD von Politik und Behörden – gegen Recht und Gesetz und zum schwersten Schaden der Partei – an die Medien gegeben werden, wie u. a. die rechtswidrige Bekanntgabe der AfD als Verdachtsfall in Sachsen, dann ist das offensichtlich unproblematisch.

Ähnlich verhält es sich bei der rechtswidrigen Bekanntgabe der Bundespartei als ‚Prüffall‘ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz: Auch hier wurden Recht und Gesetz vorsätzlich gebrochen – was Gerichte bestätigt haben – , um so der AfD politisch zu schaden. Das dubiose Gutachten ist übrigens als politisches Kampfinstrument weiterhin einsehbar auf netzpolitik.org. Kein Verfassungsschutzamt regt sich auf.

Was für eine verlogene Doppelmoral der sogenannten ‚Verfassungsschützer‘ und der sie steuernden etablierten Parteien, wenn es darum geht, die AfD als ihren politischen Hauptgegner zu bekämpfen. Die obersten Verfassungsschützer im Bund und in den Ländern schützen ihre jeweiligen Regierungen vor dem unliebsamen politischen Gegner und brechen dabei Recht und Gesetz. Berlins SPD-Geisel merkt man seine SED-Vergangenheit auch hier wieder an: Zersetzung des politischen Gegners mit allen Mitteln und Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes für die eigenen politischen Ziele.“

Quelle: AfD Deutschland


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