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Wirtschaft verstärkt bei Erbschaftsteuer Druck auf Union

Archivmeldung vom 20.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Wirtschaft verstärkt beim Reizthema Erbschaftsteuer den Druck auf die Union. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Eckpunkte für eine Reform enthielten Verschärfungen, "die ohne erkennbaren Anlass und ohne schlüssige Begründung erheblich über die verfassungsrechtlich gebotenen Änderungen hinausgehen", heißt es in einem Positionspapier der Stiftung Familienunternehmen, über das die "Welt" berichtet.

Das Verfassungsgericht hatte im Dezember die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Richter kritisierten, die nahezu steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen auf Erben sei die Regel und nicht die Ausnahme. Schäuble hatte nach dem Urteil "minimalinvasive" Eingriffe versprochen. Seine vor wenigen Wochen bekannt gewordenen Eckpunkte sorgten in der Wirtschaft jedoch für einen Aufschrei. Auch die Stiftung Familienunternehmen lässt in ihrem Papier kein gutes Haar an Schäubles Vorschlägen. So sei seine Definition kleiner und mittlerer Unternehmen "wohl nicht verfassungsfest", heißt es. Schäuble will kleine Unternehmen bis zu einem Unternehmenswert von maximal einer Million Euro von der Steuer freistellen, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen und etwa die Lohnsumme nicht reduzieren.

Vor allem stört sich der Verband an der geplanten Bedürfnisprüfung für große Familienunternehmen ab einer Grenze von 20 Millionen Euro. Anstelle eines Freibetrags solle Schäuble eine Freigrenze einführen. "Wichtig ist die Konzeption der Obergrenze als Freibetrag", heißt es laut "Welt" in dem Papier. Zudem könnte diese ab einem deutlich höheren Wert greifen.

Die Interpretation des Bundesfinanzministeriums des Verfassungsgerichtsurteils, nach der ab einer Obergrenze von 100 Millionen Euro keine Verschonung mehr gewährt werden könne, sei "nicht richtig", weil auch Umsatz, Gewinn und Beschäftigte und die Wertschöpfung der Familienunternehmer an der Wirtschaftsleistung berücksichtigt werden müssten. Auch die von Schäuble geplante Einbeziehung von Privatvermögen sei problematisch. Dies führe zur "Schwächung des Betriebsvermögens", da Familienunternehmer in Krisenzeiten häufig privates Kapital zu Stärkung des Betriebsvermögens bereitstellen. Gegebenenfalls müssten Anteile "veräußert werden", die nicht im Interesse des Unternehmens sind, warnt die Stiftung. Sollte ein Unternehmer zu dem Ergebnis kommen, ein Verkauf des Unternehmens sei attraktiver als eine Betriebsübergabe, "so würde dies zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden führen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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