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Bundesinnenminister verbietet PKK-Verlag

Archivmeldung vom 12.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer (2016)
Horst Seehofer (2016)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag zwei Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten. Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen - ein Verlag und ein Multimedia-Unternehmen - werde seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen, teilte das Bundesinnenministerium mit.

"Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen", ließ sich Seehofer zitieren. Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume hatte sich nach Angaben seines Ministeriums der Verdacht bestätigt, "dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient".

Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kommen demnach sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. Die PKK ist in Deutschland mit etwa 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutzt Deutschland laut Innenministerium als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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