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NRW-Gesundheitsminister für Mindestlohn bei ausländischen Pflegern

Archivmeldung vom 25.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl-Josef Laumann (2019)
Karl-Josef Laumann (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohnanspruch ausländischer Pflegekräfte begrüßt. "Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit, die gute Arbeitsbedingungen und damit auch einen fairen Lohn verdient", sagte er der "Rheinischen Post".

Das solle selbstverständlich auch für ausländische Arbeitskräfte gelten, die in der häuslichen Pflege tätig sind. "Daher begrüße ich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts." Die Auswirkungen des Urteils hingen vom Einzelfall ab, sagte Laumann, daher seien allgemeine Aussagen darüber schwierig.

"Grundsätzlich ist aber klar: Arbeitszeit muss angemessen vergütet werden", sagte der Minister. Eine 24-Stunden-Versorgung könne nicht mit einer einzigen Pflege- oder Betreuungskraft sichergestellt werden. "Das ist schon aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wichtig ist, für die Pflegekraft und übrigens auch für die pflegebedürftige Person, ein faires und legales Arbeitsmodell."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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