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Künast gegen Verbot von Sterbehilfe-Vereinen

Archivmeldung vom 08.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Renate Künast am Wahlabend der Bundestagswahl 2013
Renate Künast am Wahlabend der Bundestagswahl 2013

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), wendet sich gegen das von der Union und einigen SPD-Abgeordneten geforderte Verbot von Sterbehilfe-Vereinen. "Man findet keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Sterbehilfevereine eine Gefahr wären, weil sie Menschen zum Suizid drängen", sagte Künast der "Welt". Daher wäre es "falsch, die Suizidbeihilfe für Personen zu erlauben, für Vereine jedoch nicht".

Solche Unterscheidungen zwischen Personen und Vereinen werden in der gegenwärtigen Sterbehilfe-Debatte sowohl von der Union als auch von einigen SPD-Abgeordneten gefordert. Während auf Unionsseite geplant ist, vom strafrechtlichen Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe nahestehende Angehörige eines Sterbewilligen auszunehmen, wollen Abgeordnete wie der SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sowie Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) auch Ärzte straffrei lassen. Künast hingegen plädiert für eine regulierte Zulassung auch von Vereinen. Denn diese könnten anders als Angehörige "sogar mit Bedingungen belegt werden wie dem Ausschluss kommerzieller Interessen". Zu fordern wäre von Vereinen, "weiterhin eine Dokumentationspflicht" sowie "eine ärztliche Begutachtung gegebenenfalls durch zwei unabhängige Ärzte". Auch die Aufklärung über Alternativen zum Suizid könnte nach Ansicht der früheren Grünen-Faktionschefin in Vereinen geleistet werden. Nach Ansicht von Künast arbeitet besonders die Union bei der Ablehnung der Vereine "nur mit Unterstellungen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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