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Steuerfreie "Inflationsausgleichsprämie" beschlossen

Archivmeldung vom 07.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Der Weg für eine steuer- und abgabenfreie "Inflationsausgleichsprämie" durch Arbeitgeber ist frei. Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dafür, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen dürfen, für die keine Steuer- und Sozialabgabenpflicht besteht.

Das Geld wird auch beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Gleichzeitig wurde auch eine befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen beschlossen. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent.

Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten, hieß es. Das Gesetz soll nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden, und nach Angaben des Bundesrates rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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