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Niedersachsen: Mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche für Werkvertragsarbeiter

Archivmeldung vom 18.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uli Carthäuser / pixelio.de
Bild: Uli Carthäuser / pixelio.de

Für die Unterbringung der Tausenden Werkvertragsarbeiter in Niedersachsen sollen künftig höhere Standards gelten. So sollen jedem Arbeiter künftig unter anderem mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf einen Änderungsantrag von SPD und CDU zur geplanten Reform des Wohnraumschutzgesetzes.

Das soll künftig auch für die Unterkünfte von Werkvertragsarbeitern beispielsweise in der Fleischindustrie gelten. Die Parteien begründen das mit den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie. Es sei klar geworden, dass "vielerorts keine akzeptablen Verhältnisse" bei der Unterbringung der ausländischen Arbeiter herrschten. Neben dem Wohnraum müssen dann auch adäquate Sanitäranlagen vorhanden sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden sollen verbessert werden.

Bis das neue Gesetz greift, könnte es allerdings noch einige Monate dauern. Grünen-Politiker Christian Meyer lobte zwar die Reformbestrebungen. Er forderte die Regierung in Hannover aber dazu auf, schneller zu handeln. Der Vize-Fraktionschef sagte der "NOZ": "Wir erwarten von Bauminister Olaf Lies, dass er die Mindeststandards für Werkvertragsunterkünfte sofort in einem Erlass verbindlich macht."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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