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Regierung prüft grüne Pfeile speziell für Fahrradfahrer

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: K. Kurbjun / pixelio.de
Bild: K. Kurbjun / pixelio.de

Radfahrer könnten künftig schneller durch deutsche Städte kommen: Das Bundesverkehrsministerium lässt laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" die Einführung spezieller Schilder für Radfahrer prüfen, die ihnen künftig erlauben könnten, an Kreuzungen bei Rot rechts abzubiegen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen solle die Frage klären, ob eine solche Regelung für die Verkehrssicherheit sinnvoll sei und ob die "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" entsprechend geändert werden könne.

So geht es der Zeitung zufolge aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion um den Verkehrspolitiker Matthias Gastel hervor. Damit rückt die Bundesregierung von ihrer bisherigen Ablehnung ab. In den vergangenen Monaten hatten Verkehrsforscher, der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC), Grüne und Linke intensiv dafür geworben, Radlern an geeigneten Ampelkreuzungen die Durchfahrt auch bei Rot mit einem Zusatzschild zu erlauben.

Die in den USA erstmals eingesetzte Regel ist inzwischen auch in Frankreich, den Niederlanden und in Belgien Praxis. Im in Deutschland sind bereits Tests geplant. In Berlin etwa hat die rot-rot-grüne Koalition ein Pilotprojekt beschlossen. München würde ein Extraschild gerne an 15 "Knotenpunkten" anbringen.

Und in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden hat die CDU einen entsprechenden Antrag gestellt, um "die Durchlässigkeit des gesamten Verkehrs zu verbessern". Die Grünen loben den Vorstoß. "Der Kurswechsel des Verkehrsministeriums beim Rechtsabbiegen von Radfahrern", sei erfreulich, sagte Gastel.

Das Verkehrsministerium bremst allerdings in seiner Antwort Hoffnungen auf generell freie Fahrt bei roten Ampeln. Es gehe bei der Prüfung um ausgewählte Kreuzungen, nicht um eine generelle Erlaubnis für die Durchfahrt an roten Ampeln. Dies sei mit internationalem Recht nicht vereinbar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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