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Whistleblower-Richtlinie: CSU-Fraktion gegen Ausdehnung des Anwendungsbereichs

Archivmeldung vom 22.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung CSU)
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung CSU)

Von Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.Amtsgericht München, VR 5586 UStID: DE 129 514 560 Vertretungsberechtigt:Andreas Scheuer, MdB - csu.de, CC BY-SA 4.0, Link

Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass die Whistleblower-Richtlinie der EU ohne Verschärfungen im deutschen Recht umgesetzt wird. Konkret wird die Staatsregierung aufgefordert, beim Bund einzufordern, dass bayerische Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Dies wäre aktuell durch den Referentenentwurf der Ampel-Regierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz der Fall.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Prof. Dr Winfried Bausback: "Gerade in einer krisenhaften Zeit mit Belastungen für unsere Unternehmen, ist es wichtig, dass unsere mittelständischen Unternehmen nicht durch eine überschießende Umsetzung der Richtlinie zusätzliche Lasten auferlegt werden. Es ist in unser aller Interesse, diese Regelungswut der Berliner Ampel etwas entgegenzusetzen."

Dazu der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß: "Unsere Unternehmen haben von sich aus schon ein Interesse, Fehler und Verstöße frühzeitig aufzudecken und abzustellen. Daher bestehen bereits in vielen Unternehmen Möglichkeiten zur internen Meldung von Missständen. Dem internen Meldekanal wird auch von der Richtlinie klar der Vorrang eingeräumt, das sollte vom Bund auch so umgesetzt werden." Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)


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