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Mutmaßlicher IS-Terrorist kann nicht abgeschoben werden

Archivmeldung vom 04.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abgelehnt - Abgeschoben
Abgelehnt - Abgeschoben

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der am Mittwoch in Frankfurt am Main bei einer Großrazzia festgenommene mutmaßliche IS-Terrorist Haikel S. kann derzeit nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Ermittler sind skeptisch, ob die tunesischen Behörden die notwendigen Dokumente diesmal liefern werden. Der 36-Jährige wird beschuldigt, sich als Anwerber und Schleuser des "Islamischen Staats" ein Netzwerk von Unterstützern aufgebaut und einen Terroranschlag in Deutschland geplant zu haben.

Die Ermittler halten ihn für hochgefährlich. S. war bereits 2003 nach Deutschland gekommen. Weil er drei Jahre lang mit einer Deutschen verheiratet war, hatte der Tunesier eine Aufenthaltserlaubnis und wohnte bis April 2013 in Deutschland. 2015 kam er unter falschem Namen zurück und beantragte Asyl. Über seine Fingerabdrücke konnten die Behörden seine wahre Identität klären.

Im August 2016 nahmen sie ihn fest, er hatte noch eine Strafe aus einer Verurteilung von 2008 wegen Körperverletzung zu verbüßen. Zudem hatte ein tunesischer Richter Haftbefehl wegen des Anschlags auf das Bardo-Museum in Tunis 2015 erlassen, den S. mit geplant haben soll.

Der Haftbefehl hätte nach Behördenmeinung für eine Auslieferung ausgereicht, doch er kam trotz mehrfacher Nachfragen nie in Deutschland an. Stattdessen schickte Tunis nur eine grobe Zusammenfassung der Vorwürfe. S. wurde deshalb am 4. November 2016 aus der Auslieferungshaft entlassen und rund um die Uhr überwacht – bis zu seiner erneuten Festnahme jetzt in Frankfurt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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