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Südekum erteilt kompletter Streichung des Bürgergelds Absage

Archivmeldung vom 11.06.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jens Südekum (2023)
Jens Südekum (2023)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum hat einer kompletten Streichung des Bürgergelds für Arbeitsverweigerer eine Absage erteilt. "Das Bundesverfassungsgericht hat bei Leistungskürzungen im Bürgergeld enge Grenzen gezogen", sagte Südekum der "Rheinischen Post".

Außerdem sei die Zahl der Totalverweigerer überschaubar. "Finanziell würde die Umsetzung von Linnemanns Vorschlag deshalb wenig bringen", sagte der ökonomische Berater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte gefordert, die Leistung für hartnäckige Arbeitsverweigerer dauerhaft komplett zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 in einem Urteil unter Verweis auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip erklärt, dass Sanktionen von 60 oder 100 Prozent des Arbeitslosengelds II unverhältnismäßig seien. Zeitlich begrenzte Sanktionen von bis zu 30 Prozent wurden hingegen weiterhin erlaubt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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