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Bayern verbietet Abdruck von Nazi-Hetzblättern

Archivmeldung vom 17.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Aus Angst vor Missbrauch will Bayern den Nachdruck von Zeitungen aus der Nazi-Zeit durch das historische Magazin "Zeitungszeugen" verbieten. Es hält nach eigenen Angaben die Rechte an den historischen Zeitungen und befürchtet, dass die dem Magazin beigelegten Nachdrucke von Neonazis missbraucht werden könnten.



Die Eher-Verlagsrechte waren nach Ende des Zweiten Weltkriegs auf den Freistaat Bayern übergegangen. Damit wurde dessen Regierung auch die Verantwortung übertragen, die Verbreitung von NS-Propaganda zu unterbinden. Abdruckgenehmigungen für Gesamtwerke erteilte der Freistaat weder im In- noch im Ausland. Die Staatsregierung begründet dies auch mit dem Respekt gegenüber den Opfern des Holocaust.

„Zeitungszeugen“-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz sprach von einem Angriff auf die Pressefreiheit, gegen den man juristisch vorgehen werde – notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es gebe keine Missbrauchgefahr durch rechtsradikale Propaganda, erklärte sie.

Die historische Einordnung der Blätter durch renommierte Wissenschaftler „sowie direkte Gegenüberstellung mit den nachgedruckten kommunistischen oder sozialdemokratischen Blättern bewirken das genaue Gegenteil: Aufklärung über die NS-Propaganda im besten Sinne“.Das Magazin ist ein Projekt des britischen Verlagshauses Albertas Limited. Ziel ist, mit kommentierten Nachdrucken von Zeitungen aus der Nazi-Herrschaft Einblicke in die Zeit von 1933 bis 1945 zu geben. Die erste Ausgabe dokumentiert und kommentiert die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933.

Dass der Nachdruck aus wissenschaftlichen Gründen erfolgt, stellt das Finanzministerium nicht infrage. Bayern sei aber sehr restriktiv, was den Abdruck nationalsozialistischer Texte angehe, hieß es. So solle einer Weiterverbreitung dieses Gedankengutes vorgebeugt werden. Diese Gefahr werde unter anderem dadurch verschärft, dass die Zeitungsnachdrucke lose beilägen und aus dem Magazin herausgenommen werden könnten.


Der Sprecher der Zeitschrift, Alexander Luckow, sagte, die Rechtslage sei längst nicht so eindeutig, wie der Freistaat es darstelle. Bei Blättern aus dem Jahr 1933 seien die Fristen abgelaufen. Der Freistaat sieht sich dagegen als Inhaber der Rechte. Sie seien nach dem Krieg als ehemaliges NS-Vermögen auf Bayern übergegangen, erklärte das Finanzministerium, das für die Wahrung dieser Rechte zuständig ist.


Der Freistaat Bayern hält auch die Rechte an Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ – allerdings nur noch bis zum Jahr 2015. Dann läuft – 70 Jahre nach Hitlers Selbstmord – der Urheberschutz für das Buch aus. Derzeit läuft eine Debatte um eine kritische Edition. Die Münchner Regierung lehnt eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe ab, etliche Wissenschaftler halten sie dagegen für geeignet, einer Mythenbildung entgegenzuwirken.

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