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SPD: Asylverschärfung wird in geplanter Form nicht umgesetzt

Archivmeldung vom 13.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michael Hartmann Bild: spdfraktion.de
Michael Hartmann Bild: spdfraktion.de

Die von Innenminister Thomas de Maizière geplante Verschärfung des Asylrechts wird nach Ansicht der SPD nicht kommen. "Das Gesetz wird mit Sicherheit so nicht verabschiedet werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, der "Berliner Zeitung".

Der Entwurf sei mit seinem deutlichen Schwerpunkt auf einer restriktiven Asylpolitik viel zu einseitig. Er hätte sich gewünscht, dass der Minister seine Pläne vor einer Veröffentlichung mit dem Koalitionspartner abstimmt, denn es sei völlig klar, dass diese Gesetzesverschärfung mit den Sozialdemokraten nicht zu machen sei. Das wisse der CDU-Politiker auch, kritisierte der Innenexperte. Dass jemand, der nicht korrekt einreist, künftig in Abschiebehaft soll, ist für Hartmann eine absurde Vorstellung. "Der Grenzübertritt ist doch meistens nicht ordnungsgemäß. Die Flüchtlinge kommen nicht und sagen, guten Tag, hier bin ich."

Dem SPD-Politiker missfalle zudem der gesamte Tenor des Entwurfs. "Es wird ständig Sozialmissbrauch unterstellt, das ist nicht in Ordnung."

Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Staatssekretär Ole Schröder (CDU) sagte der "Berliner Zeitung", durch den Gesetzentwurf würden zwei wichtige Bereiche des Aufenthaltsrechts umfassend modernisiert. "Einerseits soll denjenigen geduldeten Ausländern, die sich hier gut integriert haben und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive eröffnet werden. Andererseits muss der Aufenthalt bei denjenigen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, auch schneller beendet werden können." Was die Definition der Fluchtgefahr angehe, setze der Entwurf europarechtliche Anforderungen um. "An der geltenden Rechtslage und der damit einhergehenden Praxis ändert sich dadurch nichts. Die Behauptung, hier findet eine Verschärfung statt, ist falsch", so der CDU-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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