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Bundesregierung will Kompromiss bei Werbeverbot für Abtreibungen

Archivmeldung vom 05.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromissvorschlag zur Veränderung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafrechtsparagraf 219a verständigt. Nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" aus Regierungskreisen haben Gesundheitsminister Jens Spahn, Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) sowie Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) nach einem Treffen vereinbart, den Paragrafen unverändert zu lassen und einen Ausnahmetatbestand hinzuzufügen.

Der zusätzliche Absatz soll gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren können. Zum anderen soll er eine Strafverfolgung von Ärzten, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ausschließen. Die Koalitionsfraktionen sind jedoch noch nicht in den Kompromissvorschlag eingebunden. SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte dem RND: "Die maßgeblichen Kräfte in der Union wollen keine Änderung des Paragrafen, sondern eine niederschwelligere Lösung." Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte: "Sollte es bei der Konfliktberatung an irgendeiner Stelle Informationsdefizite geben, dann müssen diese zielgerichtet beseitigt werden. Dazu ist eine Änderung oder gar Abschaffung des Werbeverbots nicht nötig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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