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Strobl verteidigt deutsche Regelung zum Ehegattennachzug

Archivmeldung vom 12.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Thomas Strobl (2010)
Thomas Strobl (2010)

Foto: Rosenzweig
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Unionsfraktions-Vize Thomas Strobl (CDU) hat die deutsche Regelung zum Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen verteidigt. "Wir wollen nicht, dass Schein- oder Zwangsehen ein einfaches Ticket nach Deutschland sind", sagte Strobl dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Wir verlangen beim Nachzug von Ehegatten etwa aus Nordafrika oder der Türkei ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen."

Die bisherige Regel von 2007 habe sich bewährt und es gelte, diese in der EU zu verteidigen. Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, verstößt Deutschland mit dem Sprachnachweis gegen EU-Recht. Ehegatten, die nachziehen, müssen sich hier zumindest auf einfache Art mündlich und schriftlich ausdrücken können. Die Regierung will so Zwangsehen bekämpfen und die Integration erleichtern. Strobl zu "Focus": "Falls der Europäische Gerichtshof unsere Regelung kippen sollte, müssen wir in Brüssel für Änderungen des europäischen Rechts sorgen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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