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Statistisches Bundesamt übernimmt Bewacherregister vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Archivmeldung vom 10.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt — Destatis/StBA —
Statistisches Bundesamt — Destatis/StBA —

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 10. Oktober 2022 das bislang vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister (BWR) übernommen. Das BWR unterstützt die Behörden der Länder beim Vollzug des Bewachungsrechts. Dafür sind Angaben zu allen Unternehmen im Bewachungsgewerbe und zu deren Wachpersonal gespeichert.

Dies soll beispielsweise die Gewerbeämter bei der Vor-Ort-Kontrolle von Wachpersonal unterstützen. Das BWR ist ab sofort im Internet unter www.bewacherregister.de erreichbar. Dort stehen auch weitere Informationen und Anwendungshilfen bereit. Durch den Übergang des Registers entstehen den Nutzerinnen und Nutzern keine Aufwände. Die bislang beim BAFA hinterlegten Daten wurden vollständig übertragen.

Das BWR wurde seit dem 1. Juni 2019 beim BAFA geführt. Zugang zum BWR haben einerseits die Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe, die Daten im Register hinterlegen müssen, und andererseits die für den Vollzug des Bewachungsrechts zuständigen Behörden. Neben Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit der Gewerbetreibenden und den von ihnen beschäftigten Wachpersonen enthält das BWR auch Informationen zur Qualifikation und Zuverlässigkeit dieses Personenkreises. So kann das von den Sicherheitsunternehmen vor Ort eingesetzte Personal schneller und einfacher von den Behörden überprüft werden. Das Statistische Bundesamt als Registerbehörde stellt die für das Bewacherregister notwendige technische Infrastruktur bereit und entwickelt diese kontinuierlich weiter, es trifft im Erlaubnisverfahren jedoch keine Entscheidungen.

Das BWR ist das erste Verwaltungsregister ohne Bezug zur amtlichen Statistik, das beim Statistischen Bundesamt geführt wird. Schon jetzt sorgt die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) für mehr Transparenz in der deutschen Registerlandschaft. Das Basisregister für Unternehmen, dessen Befüllung ab 2023 vorgesehen ist und Unternehmen deutlich von Bürokratie entlasten soll, wird künftig ebenfalls beim Statistischen Bundesamt geführt. Mit dem in den kommenden Jahren geplanten Zuwachs an Verwaltungsregistern wird das Statistische Bundesamt verstärkt als registerführende Behörde in Erscheinung treten, um die Datenhaltung in Deutschland übersichtlicher und einfacher zugänglich zu gestalten und den bürokratischen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar zu senken.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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