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Thüringens CDU will mit Althaus auch im Fall einer Anklage in den Wahlkampf ziehen

Archivmeldung vom 21.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Thüringer CDU will mit Ministerpräsident Dieter Althaus auch dann als Spitzenkandidat in den Wahlkampf ziehen, wenn gegen ihn nach seinem Skiunfall Anklage erhoben werden sollte.

Auch in diesem Fall "wird der Wahlkampf mit Dieter Althaus wie geplant laufen", sagte CDU-Landesgeschäftsführer Andreas Minschke dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe). Darüber sei sich auch der Landesvorstand auf seiner jüngsten Sitzung einig gewesen.

Möglicherweise droht Althaus im Falle eines Urteils eine Haftstrafe, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "In Österreich können gewisse Umstände strafverschärfend berücksichtigt werden. Handelt der Täter,unter besonders gefährlichen Verhältnissen', kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen", sagte der Anwalt der Hinterbliebenen des Unfallopfers, Alexander Rehrl, dem Tagesspiegel. "Ich rechne in diesem Verfahren aber nicht mit einer unbedingten, also nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe."

An eine Einstellung des Verfahrens glaubt der Jurist nicht. "In Fällen mit weniger schweren Folgen kommt eine Diversion in Frage, also eine Verfahrenseinstellung mit einer Auflage für den Angeklagten. Hier ist aber ein Mensch zu Tode gekommen. Für solche Fälle ist eine Diversion gesetzlich nicht vorgesehen."

Dass Althaus im Falle einer Anklage der Verhandlung fernbleibt, ist zwar juristisch möglich, entspricht aber nicht den österreichischen Gepflogenheiten. "Vor Bezirksgerichten kann sich ein Beschuldigter durch einen so genannten Machthaber vertreten lassen. Allerdings ist das in meinem Berufsleben noch nicht vorgekommen", sagte Rehrl.

Eine außergerichtliche Einigung über einen zivilrechtlichen Schadensersatz ist unterdessen wahrscheinlicher geworden. "80 bis 90 Prozent der Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch hier möglich sein wird. Es gibt auch bereits Kontakte mit der Gegenseite", sagte Rehrl weiter. Wenn es zu einer Einigung komme, werde man am Strafverfahren nicht mehr als so genannter Privatbeteiligter teilnehmen. Die Öffentlichkeit wird über Einzelheiten einer Abrede aber nicht informiert. "Wir werden die Angelegenheit vertraulich behandeln", betonte der Anwalt.

Quelle: Der Tagesspiegel

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