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Koalitionsexperten beraten über Verbot von Apotheken-Versandhandel

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: siepmannH / pixelio.de
Bild: siepmannH / pixelio.de

Im Streit zwischen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und dem Koalitionspartner SPD über das von Gröhe geplante Verbot des Apotheken-Onlinehandels soll ein Gespräch mit Branchenvertretern in dieser Woche eine Einigung näherbringen. Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" wollen sich der für Gesundheitspolitik zuständige Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) und der Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, an diesem Donnerstag mit Vertretern der stationären Apotheken sowie der deutschen und europäischen Online-Apotheken in Berlin treffen.

Während Gröhe einen Gesetzentwurf vorlegte, um den Online-Handel mit rezeptpflichtigen Arzneien zu verbieten, will Lauterbach daran festhalten. "Ich bin gegen ein Verbot des Versandhandels", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post". Dieser habe insbesondere für Menschen mit chronischen Krankheiten wichtige Vorteile, da manche Präparate von den stationären Apotheken nicht vorgehalten werden könnten.

Zudem würden diese Patienten von erheblichen Preisvorteilen profitieren. "Um die flächendeckende Versorgung mit Apotheken nicht zu gefährden, sollten andere Dienstleistungen wie beispielsweise die Beratung besser vergütet werden", sagte Lauterbach. Bisher sei gute Beratung für die Apotheker finanziell ein Minusgeschäft, so der SPD-Politiker. Gröhe erhöhte nun den Druck für ein Verbot: "Wir werden noch vor der Bundestagswahl ein Gesetz verabschieden", sagte er.

Kontext:

Bundesgesundheitsminister Gröhe reagiert mit seinem Gesetzvorhaben auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Oktober, wonach es ausländischen Versandapotheken ausdrücklich erlaubt bleibt, ihren Kunden Preisnachlässe auch auf rezeptpflichtige Medikamente zu gewähren. Damit könnten DocMorris und Co. den deutschen Patienten die Zuzahlung weiterhin ganz oder teilweise erlassen.

In Deutschland können niedergelassene Apotheker dagegen keine Rabatte gewähren, da eine Preisbindung gilt und sie eine Zuzahlung pro Packung von fünf oder zehn Euro bei Kassenpatienten einfordern müssen. Gröhe und die Apotheker-Verbände fürchten wegen dieser Wettbewerbsnachteile um die Existenz von Apotheken, vor allem in ländlichen Gebieten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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