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4,2 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Statistisches Bundesamt

Im Jahr 2020 haben die staatlichen Stellen in Deutschland 4,2 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4,7 % weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich der seit dem Jahr 2016 zu beobachtende Rückgang der Ausgaben für Asylbewerberleistungen fort.

78 % der Ausgaben im Jahr 2020 wurden für Regelleistungen erbracht, also für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG. 22 % der Ausgaben entfielen auf besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Paragrafen des AsylbLG entfielen von den insgesamt 4,2 Milliarden Euro staatlicher Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen 1,8 Milliarden Euro (-3,6 %) auf die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Für Hilfen zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurden 1,5 Milliarden Euro (-5,5 %) aufgewendet und für ebenfalls in § 2 AsylbLG geregelte Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII 441,0 Millionen Euro (0,9 %). In die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) flossen 417,1 Millionen Euro (-12,0 %) und in die Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) sowie die Sonstigen Leistungen (§ 6 AsylbLG) zusammen 55,5 Millionen Euro (-2,1 %).

Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 141 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,1 Milliarden Euro, das waren 5,2 % weniger als im Vorjahr.

Weitere Informationen:

Einmalzahlungen aus Anlass der Corona-Pandemie für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG wurden erst im Jahr 2021 ausgezahlt. Sie sind daher noch nicht in den Ergebnissen für das Berichtsjahr 2020 enthalten.

Die Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG wurden bisher zusammen mit der Zahl der Leistungsberechtigten veröffentlicht. Für das Berichtsjahr 2020 stellt das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Ausgaben und Einnahmen nun erstmals früher zur Verfügung. Die Ergebnisse über die Leistungsberechtigten folgen voraussichtlich im Oktober 2021.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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