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Neue Unsicherheit über Rentenanpassung: Ministerium will Vorhersage von Minister Heil nicht bestätigen

Archivmeldung vom 11.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Neue Unsicherheit über die Erhöhung der Renten zum 1. Juli: Das Bundesarbeitsministerium will die Vorhersagen von Minister Hubertus Heil (SPD) nicht bestätigen. Eine Sprecherin teilte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) auf eine entsprechende Frage mit: "Aufgrund des komplexen Zusammenhangs zwischen Nachholfaktor und Mindestsicherungsniveau kann die tatsächliche Höhe der Dämpfung der Rentenanpassung erst bestimmt werden, wenn alle relevanten Daten vorliegen. Dies wird Ende März 2022 der Fall sein."

Heil hatte in einem Interview gesagt, die Aktivierung des Nachholfaktors werde die zu erwartende Rentenanpassung im Westen von 5,2 auf 4,4 Prozent verringern. Er hatte hinzugefügt: "Das ist immer noch sehr ordentlich." Für den Osten war im November sogar eine Erhöhung um 5,9 Prozent für 2022 vorhergesagt worden. Doch hat die Ampel-Koalition beschlossen, den zurzeit ausgesetzten Nachholfaktor wieder zu aktivieren. Zur Begründung heißt es, Renten und Löhne sollten sich im Zuge der Corona-Krise insgesamt im Gleichklang entwickeln.

Der Nachholfaktor bewirkt, dass die Renten nach einer ausgebliebenen Kürzung langsamer steigen als die für die Anpassung maßgeblichen Löhne. Hintergrund: In 2021, dem zweiten Corona-Krisenjahr, hätte es wegen geschrumpfter Löhne eigentlich Rentenkürzungen geben müssen. Doch greift in solchen Fällen eine gesetzliche Rentengarantie, die nominale Absenkungen verhindert. Unterlassene Kürzungen müssen aber nachgeholt werden, wenn der Nachholfaktor wieder gilt.

Die Ministeriumssprecherin erläuterte der "NOZ": "Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, den sogenannten Nachholfaktor in seiner Wirkung rechtzeitig zur Rentenanpassung 2022 wieder einzuführen. Dabei ist die geltende Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent einzuhalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird gegenwärtig erarbeitet."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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