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Bundesrat lehnt modifiziertes Rückkaufprogramm für Milchquoten ab

Archivmeldung vom 07.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Plenarsitzung das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene modifizierte Rückkaufprogramm für Milchquoten als kontraproduktiv und wettbewerbsschädlich abgelehnt.

Die Kommission möchte mit dem Vorschlag einen Beitrag zur Stabilisierung des Milchmarktes leisten.

Zum einen regt sie daher eine Erweiterung der Rückkaufmöglichkeiten für Milchquoten an. Die durch die Aufkaufaktion erzielten Finanzmittel sollen zur Umstrukturierung des nationalen Milchmarktes verwendet werden können. Das Programm ist auf zwei Jahre angelegt und den Mitgliedstaaten freigestellt. Es erlaubt ihnen, einen Teil der Überschussabgabe zu verwenden, die anfällt, wenn die Milcherzeugung die erlaubte nationale Produktionsmenge überschreitet.

Außerdem sollen die Kompetenzen der Kommission im Milchsektor erweitert werden. Künftig könnte sie auch in diesem Bereich erforderliche Maßnahmen ergreifen, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt über längere Zeit deutlich ansteigen oder sinken. Diese Regelung würde einer Störungsklausel entsprechen, die bereits für andere Agrarsektoren gilt.

Die vorgeschlagene Maßnahme zum Quotenrückkauf würde aus Sicht der Länder durch die vorgesehene Verknappung jedoch ein Ansteigen der Quotenpreise bewirken und damit Kapital, das betrieblichen Zukunftsinvestitionen vorbehalten sein sollte, unnötig für den Kauf künstlich verteuerter Milchquote binden. Insbesondere Zukunftsbetriebe seien davon negativ betroffen.

Die Ermächtigung der Kommission, künftig auch bei Störungen des Milchpreises im Binnenmarkt zeitnahe Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, wird vom Bundesrat hingegen befürwortet.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

Quelle: Bundesrat

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