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Gesetzentwurf: Kein Betreuungsgeld für Kinder von Hartz-IV-Empfängern

Archivmeldung vom 26.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de

Der vom Familienministerium fertig gestellte Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld schließt Hartz-IV-Empfänger von der neuen Leistung aus. Dies bestätigte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im Interview mit der "Rheinischen Post". "Die Idee von Hartz IV ist, Menschen unter die Arme zu greifen und sie zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren, deshalb ist eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz IV nur konsequent", sagte die CSU-Politikerin.

Die ursprüngliche Formulierung im Gesetzestext, dass nur die Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder zur Vorsorgeuntersuchung bringen, wurde wieder gestrichen. "Und das ist auch richtig", betonte Hasselfeldt. Die Vorsorgeuntersuchungen seien richtig und notwendig, hätten aber keinerlei Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld.

Der Entwurf für das umstrittene Gesetz zum Betreuungsgeld soll am Dienstag nach Pfingsten den Ministerien zur Ressortabstimmung vorgelegt werden. Am 6. Juni soll ihn das Bundeskabinett verabschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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