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Dr. Frömming: Paritätsgesetze für Wahllisten sind mit dem Grundgesetz wohl unvereinbar

Archivmeldung vom 18.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Götz Frömming (2019)
Dr. Götz Frömming (2019)

Bild: AfD Deutschland

Nachdem Ende Januar 2019 der Brandenburgische Landtag mit der Mehrheit von SPD, LINKE und GRÜNEN ein Paritätsgesetz für Landtagswahlen beschlossen hatte, demzufolge alle Parteien verpflichtet werden sollen, ihre Landeslisten mit genauso vielen Frauen wie Männern zu besetzen, hatte die AfD-Bundestagsfraktion den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu einer Einschätzung der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Gesetzes gebeten.

Paritätsgesetze, die z. B. Quoten für Frauen bei Wahllistenbesetzungen vorschreiben, sind wohl mit dem Grundsatz der allgemeinen, freien und gleichen Wahl unvereinbar, heißt es in der Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes: „zwingende Bestimmungen zugunsten der Parität bei Wahlen“ (sind) „verfassungsrechtlich bedenklich“ bzw. „mit dem Grundgesetz unvereinbar“.

Hierzu erklärt Dr. Götz Frömming, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion: „Eine Quote für Abgeordnete stehen im Widerspruch zum Grundsatz der Wahlfreiheit und dem Wahlvorschlagsrecht. Das Paritätsgesetz beschränkt den Rechtsgrundsatz der Chancengleichheit. Wenn sich zum Beispiel mehr Männer als Frauen auf eine paritätisch aufgeteilte Liste bewerben, dann schrumpfen die Chancen des einzelnen Mannes und die Chancen einer jeden Frau steigen.“

„Es ist in Zeiten des Gender-Mainstreamings überhaupt nicht vermittelbar, warum nun ausgerechnet wieder die biologischen Geschlechtsmerkmale ein Kriterium für die Wahl eines geeigneten Kandidaten sein sollen. Wenn wir an dieser Stelle die Büchse der Pandora öffnen, werden auch andere Personen Ansprüche erheben. Denn nicht nur Frauen, sondern auch andere gesellschaftliche Gruppen sind in den Parlamenten unterrepräsentiert: Bürger mit Migrationshintergrund, Homosexuelle, Muslime, Bürger unter 30 Jahre, Handwerker oder Ostdeutsche zum Beispiel. Sollen für diese dann auch Quoten eingeführt werden? Derartige Gesetze und müssen dringend auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand!“

Quelle: AfD Deutschland

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