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Bundesweit über 900 Klagen wegen Kita-Anspruch

Archivmeldung vom 25.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr sind an 50 der 51 deutschen Verwaltungsgerichte mehr als 900 Verfahren zu diesem Thema eingegangen. Geklagt wird vor allem in einigen wenigen Großstädten – Leipzig, Köln, Stuttgart, München oder auch Mainz zählen dazu, berichtet das "Handelsblatt".

In den Verfahren geht es nicht nur darum, dass Eltern gar keinen Platz bekommen haben, sondern auch darum, ob der angebotene Platz, etwa bei einer Tagesmutter oder in einer Kita weit entfernt von der Wohnung, zumutbar ist. Hinzu kommen Klagen von Eltern, die ihr Kind in eine teurere private Kita schicken mussten, weil sie keinen Platz bekommen haben, und daher die Mehrkosten von der Kommune ersetzt haben wollen. Mit 263 Verfahren beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Köln, das nicht nur Fälle aus der Domstadt zu entscheiden hat.

Noch mehr Verfahren hatte nur das Verwaltungsgericht Leipzig zu bearbeiten, etwa 430 sind dort zwischen Oktober 2013 und Juni 2015 eingegangen. Mehr als 20 Verwaltungsgerichte haben sich hingegen bisher noch gar nicht mit dem Thema befassen müssen, weil keine Verfahren dazu eingegangen sind.

Offenbar versuchen aber viele Kommunen, Urteile zu vermeiden. Die Abfrage bei den Verwaltungsgerichten zeigt: Viele Klagen werden gar nicht verhandelt, sondern zu den Akten gelegt, weil Städte und Gemeinden plötzlich doch eine Betreuung anbieten können oder sich anderweitig mit den Eltern einigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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