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Berlin plant Migrantenquote im öffentlichen Dienst

Archivmeldung vom 16.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elke Breitenbach (2017)
Elke Breitenbach (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als erstes deutsches Bundesland will Berlin eine Migrantenquote im öffentlichen Dienst einführen. Dem Tagesspiegel liegt exklusiv ein entsprechender Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Integration vor. Demnach ist eine Migrantenquote von 35 Prozent geplant. Sie soll für die Landesverwaltung und für alle Landesunternehmen wie BSR und BVG gelten, aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Das Gesetz soll noch bis zur Wahl im September beschlossen werden. Berlins Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, Elke Breitenbach (Linke), sagte dem Tagesspiegel: "Wir haben den Anspruch, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben. Strukturelle Diskriminierung nehmen wir nicht hin." Deshalb müsse man das Partizipations- und Integrationsgesetz auf "Grundlage der Erfahrungen in den vergangenen zehn Jahren" reformieren. Die Vielfalt Berlins müsse sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. "Festgelegte Regeln und eine klare Förderung in Form einer Quote sind nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden."

Der Senat will eine weiche Quote einführen, die sich nach dem Anteil der Migranten an der Gesamtheit der Berliner richtet - das sind heute 35 Prozent. Bei Auswahl- und Einstellungsverfahren sollen Migranten künftig bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn sie in einer Verwaltung unterrepräsentiert sind. Bislang wird ihr Anteil auf nur zwölf Prozent aller Verwaltungsmitarbeiter geschätzt. Berlins Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial sieht die Quote auch durch deutsche und europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gedeckt. "Für unterrepräsentierte Gruppen dürfen positive Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu fördern", sagt sie.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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