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Bundesjustizministerium warnt vor Missbrauch in Betreuungsfällen

Archivmeldung vom 30.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium warnt angesichts einer stark gestiegenen Zahl sogenannter "Vorsorgevollmachten" vor dem Missbrauch in Betreuungsfällen. Die Vollmachten gelten für den Fall, dass die Geber der Vollmacht ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten im Alter nicht mehr selbstbestimmt regeln können, berichtet die F.A.Z. (Samstagsausgabe). Ein in der Vollmacht ernannter Bevollmächtigter übernimmt dann die Betreuung. Das Bundesjustizministerium wies gegenüber Zeitung darauf hin, dass Schutz vor Missbrauch nur durch eine sorgfältige Auswahl der Bevollmächtigten möglich sei. Die Koalition arbeite deshalb an einer Änderung des Betreuungsrechts.

Aus der Statistik der Bundesnotarkammer geht laut F.A.Z. hervor, dass allein im ersten Quartal dieses Jahres die Zahl der Vorsorgevollmachten um mehr als 100.000 auf fast 2,4 Millionen gestiegen ist. Die Zahl habe sich innerhalb weniger Jahre verdoppelt. Mit der Zahl der Vollmachten steige aber auch die Zahl der Fälle, in denen Missbrauch getrieben wird: Bevollmächtigte nutzten dann die Vollmacht zum Schaden der Vollmachtgeber aus.

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der F.A.Z.: "Es sollten ausschließlich Personen bevollmächtigt werden, zu denen ein nach menschlichem Ermessen absolutes Vertrauensverhältnis besteht." Für den Fall, dass es eine solche Person nicht gebe, rät das Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von einer Bevollmächtigung ab und empfiehlt eine Betreuungsverfügung. Mit dieser Verfügung wird für den Betreuungsfall eine Person vorgeschlagen, die der Kontrolle eines Gerichts unterliegt. Das Betreuungsrecht sieht bislang nur vor, dass ein Betreuer "geeignet" sein muss, "in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen", schreibt die Zeitung weiter. Die Sprecherin sagte, das Justizministerium wolle sich mit der Frage befassen, "ob und wie eine Konkretisierung der Qualitätsanforderungen an die Betreuer" möglich sei.

Der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages, Peter Winterstein, forderte eine Veränderung der Rahmenbedingungen. "Voraussetzung dafür ist ein Berufsbild des Betreuers", sagte Winterstein der F.A.Z.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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