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Unionsfraktionsvize Meister hält Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nicht hilfreich

Archivmeldung vom 29.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michael Meister Bild: CDU/CSU-Fraktion
Michael Meister Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister, sieht durch die jüngste Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Euro-Rettung beeinträchtigt. "Probleme haben wir bei eiligen Entscheidungen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Der zweite Punkt ist die Vertraulichkeit. Der ist etwas schwieriger. Denn es geht hier ganz konkret um Sekundärmarktgeschäfte. Wenn wir die ankündigen, brauchen wir sie nicht mehr durchführen. So lange die Entscheidung in Karlsruhe aussteht, sind Sekundärmarktgeschäfte durch den EFSF nicht möglich, was die Lage nicht zwingend vereinfacht. Hier wird das operative Handeln eingeschränkt."

Auf dem Sekundärmarkt werden die Anleihen notleidender Euro-Staaten gehandelt. Meister fügte mit Blick auf entsprechende Forderungen aus der SPD hinzu: "Den Haushaltsausschuss damit zu befassen, wäre eine denkbare Lösung. Aber wir können das jetzt nicht beschließen, weil wir nicht wissen, ob das Verfassungsgericht den Haushaltsausschuss als Entscheidungsgremium akzeptiert." Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF durch ein eigens geschaffenes Gremium aus neun Haushaltsexperten des Bundestages bis zur Entscheidung in der Hauptsache gestoppt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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